Informationen rund um die gesetzliche Betreuung 


Die Aufgaben der Rechtlichen Betreuerin/des Rechtlichen Betreuers 

Rechtliche Betreuung erfolgt immer nur in festgelegten Aufgabenkreisen.

Nur für die festgelegte Aufgabenkreise ist die Betreuerin/der Betreuer zuständig, bei allen anderen Angelegenheiten handelt der Klient weiter eigenverantwortlich.

Aber auch in den Aufgabenkreisen kann der Betreute rechtlich agieren.

Hier sind gemeinsame Planungen und Arbeitsabsprachen notwendig.

Die Messlatte sind die Kompetenzen des Klienten.

Zu unseren Aufgaben gehören nicht:

  • Fahrdienste, Einkäufe oder Freizeitgestaltung, Hilfe im Haushalt sowie Krankenpflege.
  • Soweit es den Aufgabenkreis umfasst, organisieren wir jedoch die notwendige Pflege oder Hilfe im Haushalt sehr gerne.

 


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Gesetzliche Betreuungen Thomas Doerwald
Flensburg